B 27 TOU Hüttenrode (Vorhaben in Planung)
Beschreibung
Der Deutsche Bundestag hat am 01.07.2004 das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (5. FStr.Ab.ÄndG) und damit den neuen Bedarfsplan beschlossen. Die Maßnahme B 27 TOU Hüttenrode ist in den vordringlichen Bedarf eingeordnet worden. Im August 2005 wurde durch den Landesbetrieb Bau Sachsen- Anhalt, NL West mit der Linienplanung für dieses Vorhaben begonnen. Die B 27 TOU Hüttenrode steht im Zusammenhang mit der Maßnahme B 81 OU Blankenburg (mit Anschluss an die B 6n), die ebenfalls in den vordringlichen Bedarf eingeordnet worden ist. Außerdem ist perspektivisch vorgesehen, dass die derzeitige L 94 zwischen der B 81 (Almsfeld) und der B 27 (Hüttenrode) ausgebaut und zur B 27 aufgestuft wird. Durch diese Neuordnung des Straßennetzes sollen die nicht ortsbezogenen KfZ-Verkehre großräumig um die Stadt Blankenburg sowie um Cattenstedt und Hüttenrode herumgeführt werden. Es wird damit außerdem eine Verbindung von den Kalksteingewinnungsgebieten bei Elbingerode und Rübeland zur B 81 und B 6n geschaffen. Der Planungsraum für die B 27 TOU Hüttenrode erstreckt sich in westlicher Richtung etwa bis zur Eisenbahnüberführung über die B 27. Im Rahmen der Linienplanung sind verschiedene Trassenvarianten zu erarbeiten und zu bewerten. Neben den topographischen Bedingungen, den Ergebnissen der Raum- und der Umweltverträglichkeitsuntersuchung sind bei der Trassenführung die Altbergbaugebiete besonders zu berücksichtigen.
Auftraggeber
Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, NL West
Planungsstand
Leistungsphase 2
Planungsleistungen
- Linienplanung
- Unterlagen zur Linienbestätigung
Planungsumfang
- 2.000 m grundhafter Ausbau Fahrbahn
- 180 m² Anlage von Inseln als Fahrbahnteiler
- 500 m Fahrbahnaufweitungen B 27
- 600 m² Knotenbereich B 27/L 94
- 1.640 m² grundhafter Ausbau Wirtschaftswege
